Eine Negativzinsklausel zu ergänzen, "dürfte nur durch einen Änderungsvertrag mit dem Verbraucher möglich sein", also mit ausdrücklicher Zustimmung, erklärte die Sprecherin - und "wohl nicht" über eine AGB-Änderung, der Kunden automatisch zustimmen, wenn sie nicht widersprechen. Entsprechende Bestrebungen von Kreditinstituten wären vor diesem Hintergrund vor den Zivilgerichten angreifbar.
Der für Bankenaufsicht zuständige Bundesbank-Vorstand Joachim Wuermeling hält den neuen Söder-Vorschlag, "eine steuerliche Erleichterung zu geben - zumindest aus der Sicht der Bankenaufsicht - für charmanter, als den Negativzins zu verbieten". Grundsätzlich gehöre "die Weitergabe von Verlusten ... an diejenigen, die die Einlagen zur Verfügung stellen, zu den Instrumenten der Banksteuerung", sagte Wuermeling in Frankfurt. "Wir müssen den Banken schon die Möglichkeit geben, in diesem herausfordernden Umfeld ihre Bank vernünftig zu steuern."