Spektakulärer Prozess „Maoam-Bomber“ bleibt in Haft

Der Verurteilte versetzte ein Kaubonbon mit Crystal Meth. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

Der Bundesgerichtshof verwirft die Revision des Oberkotzauer Bomben-Bauers. Das Landgericht Hof hatte ihn zu fünf Jahren verurteilt.

 
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Hof - Es war einer der spektakulärsten Prozesse des vergangenen Jahres vor dem Hofer Landgericht, nun wurde das Urteil in letzter Instanz bestätigt: Der „Maoam-Bomber“ muss für fünf Jahre ins Gefängnis. Wegen gefährlicher Körperverletzung und Verabreichung von Rauschgift an einen Minderjährigen hatte die vierte Strafkammer des Landgerichts Hof den 41-jährigen Markus Z. im August zu dieser Strafe verurteilt. Zu recht, wie nun der sechste Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschied. Die Bundesrichter haben dessen Revision verworfen. Dies bestätigten das Landgericht Hof und die Verteidiger auf Anfrage unserer Zeitung.

In dem Verfahren ging es um die bizarren Blüten eines Sorgerechtstreits. Um seine ehemalige Partnerin als ungeeignet für die Erziehung eines gemeinsamen Sohnes erscheinen zu lassen, hatte der 41-Jährige einem anderen Sohn der Frau in einem Oberkotzauer Kindergarten im Sommer 2020 in einem unbewachten Augenblick einen mit Crystal versetzten Kaubonbon unterschoben. Das Kind überlebte, weil es den bitter schmeckenden Bonbon sofort ausspuckte. Dennoch musste es eine Woche lang wegen Drogenausfallerscheinungen Im Klinikum Bayreuth behandelt werden.

Im Oktober 2020 baute er eine funktionierende Bombe und legte sie sich selbst vor die Haustüre. Dann fingierte er Briefe, in den sich die Frau angeblich selbst der Tat belastete, und versandte sie an die Kripo, einen Pfarrer und einen Rechtsanwalt. Der angebliche Anschlag war jedoch nicht halb so gut geplant, wie der 41-Jährige wohl ursprünglich gedacht hatte. Z. hatte eine Unmenge von Spuren auf sich selbst hinterlassen. Während er vor Gericht den Bombenbau gestand, bestritt er bis zuletzt, an dem Giftanschlag beteiligt gewesen zu sein. Joachim Dankbar

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