Sparda-Bank Kunden sollen Gebührenerhöhung rückwirkend zustimmen

Die Sparda-Bank will von ihren Kunden eine rückwirkende Zustimmung zu Kontoführungsgebühren. Foto: /Stefan Schreibelmayer

Im April hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass sich Banken eine Erhöhung der Kontoführungsgebühren aktiv bestätigen lassen müssen. Während manche Institute noch in Deckung bleiben, hat die Sparda-Bank Nürnberg ihre Kunden jetzt angeschrieben. Sie sollen zustimmen – auch nachträglich. Zu Unrecht, heißt es bei der Verbraucherzentrale Bayern. Dennoch drohen offenbar Kündigungen.

 
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