Insgesamt werden bei der Sozialwahl 134 Mandate vergeben. Gewählt werden dabei Wahllisten von Versicherten, die Kandidaten kommen etwa von Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen, es gibt aber auch freie Listen. Ausweislich von Informationen in Mitgliederzeitschriften und im Internet setzen die Listen zum Beispiel Schwerpunkte wie mehr Long-Covid-Rehas oder weitere Digitalisierung ohne Überforderung der Versicherten. Im Juni sollen die Ergebnisse vorliegen.
Einzahlende sollen mitbestimmen
Die Geschichte der Sozialwahl reicht in die 50er Jahre des vergangenen Jahrhunderts zurück. Dahinter steckt der Gedanke, dass diejenigen, die einzahlen, auch mitbestimmen sollen. Wahlberechtigt sind alle Versicherten, die Beiträge zahlen und mindestens 16 Jahre alt sind. Kritik an der Sozialwahl zielte in der Vergangenheit darauf ab, dass viele Dinge, die die gewählten Gremien entscheiden, vom Gesetzgeber weitgehend vorgegeben seien.
Die gewählten Gremien beschließen unter anderem die Haushalte ihrer Versicherungen und entscheiden damit über die Verwendung von Beitragsgeldern. Sie gestalten das Leistungsangebot etwa bei den Rehas der Rentenversicherung, entscheiden über Widersprüche gegen Verwaltungsentscheidungen oder beschließen über Bonusprogramme oder Wahltarife bei den Krankenkassen.
Weiß wies zudem auf die Frauenquote hin, die es bei der Sozialwahl 2023 erstmals gebe. Sie beträgt 40 Prozent auf den Wahllisten für die Selbstverwaltungen der Krankenkassen. Bei den anderen Zweigen der Sozialversicherung gilt die 40-Prozent-Quote als Empfehlung.