„Städte müssen bis zum Äußersten verteidigt und gehalten werden. Für die Befolgung dieses Befehls sind die Kampfkommandanten persönlich verantwortlich. Handeln sie dieser soldatischen Pflicht zuwider, so werden sie wie alle zivilen Personen zum Tode verurteilt“, so das Oberkommando der Wehrmacht am 10. April 1945.