Sie können einen Teil der Nebenkostenvorauszahlung im Dezember zurückhalten oder sie bekommen diesen Anteil als Gutschrift in der Nebenkostenabrechnung 2022 berücksichtigt.
Ist mit der Übernahme des Dezember-Abschlags alles erledigt?
Nein, denn wie hoch der Entlastungsbetrag für Gaskunden am Ende genau ist, wird nach Angaben der Verbraucherzentrale in einem zweiten Schritt über die Jahresabrechnung ermittelt. Die Entlastung entspreche dem im Dezember gültigen Arbeitspreis, multipliziert mit einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Versorger im September 2022 angenommen hatte. Zudem werde ein Zwölftel des Jahresgrundpreises erlassen.
Und bei Wärmekunden?
Dort soll es keine genauere Abrechnung geben - wegen anderer Vertragsstrukturen als bei Erdgas. Hier soll es bei der pauschalen Zahlung bleiben.
Und wie kommen die Energieversorger an ihr Geld?
Die Versorger können die notwendigen Finanzmittel seit Mitte November beantragen. Die Auszahlung übernimmt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Erste Auszahlungen gab es am Donnerstag. Das Bundeswirtschaftsministerium äußerte sich zum Start der Erstattungen zufrieden. Der Antragsprozess sei sehr gut angelaufen. Seit Antragsstart hätten rund 75 Prozent der Energieversorger ihre Erstattungsanträge gestellt. Rund 1500 Erdgaslieferanten und Wärmeversorger können einen Anspruch geltend machen. Bei der KfW sind rund 60 Beschäftigte mit den Zahlungen befasst. Insgesamt kostet die Soforthilfe den Staat einen höheren einstelligen Milliardenbetrag, bezahlt aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds.
Was hat die Soforthilfe mit der Gas- und Wärmepreisbremse zu tun?
Sie soll den Zeitraum bis zur Einführung der Gaspreisbremse überbrücken. Diese Gaspreisbremse soll dann ab März gelten - rückwirkend auch für Januar und Februar.
Für einen Großteil des bisherigen Verbrauchs wird dabei ein Preisdeckel gelten. Das soll für den übrigen Verbrauch einen Anreiz zum Energiesparen geben. Auch für Strom ist eine solche Deckelung geplant.