Betreiber von Social-Media-Plattformen müssen für rechtsverletzende Inhalte ihrer Nutzer nur unter bestimmten Bedingungen haften. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Donnerstag. Demnach können sie nur belangt werden, wenn diese so konkret gefasst sind, dass der Rechtsverstoß offensichtlich ist.