Dank internationaler Abkommen kann sich die hiesige Kreditwirtschaft inzwischen fast die gesamte Schadenssumme zurückholen. Denn für Schäden aus betrügerischen Geschäften mit geklauten Kartendaten müssen die Länder mit den niedrigsten Sicherheitsstandards aufkommen.
Im Grunde sind Kartenfälschungen nur noch dort einsetzbar, wo Bezahlkarten noch mit relativ leicht kopierbaren Magnetstreifen ausgerüstet werden und Lesegeräte im Handel auf Magnetstreifen ausgelegt sind. 2020 kamen Kartendubletten auf Basis von hierzulande geklauten Daten vor allem in Indien (rund 35 Prozent Schadensanteil), den USA (26,6 Prozent) und Indonesien (15,4 Prozent) zum Einsatz.
Weitaus größere Schäden kommen in Deutschland seit Jahren infolge von Diebstahl und Verlust von Zahlungskarten zusammen. Hierbei registrierte Euro Kartensysteme im vergangenen Jahr eine Steigerung auf 10.839 (Vorjahr: 10.790) Fälle. Der Bruttoschaden durch Verlust und Diebstahl von Karten stieg von rund 14,6 Millionen Euro auf fast 15,7 Millionen Euro. Viele Verbraucher machen es Kriminellen leicht, weil sie trotz aller Warnungen Karte und PIN zusammen im Geldbeutel aufbewahren.
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