Sitzungen online SPD und Grüne wollen Hybrid-Sitzungen

Live-Übertragungen aus dem Stadtrat gibt es bereits – jetzt wird auch eine Teilnahme im Rahmen eine Hybrid-Sitzung gefordert. Foto: Eric Waha/Eric Waha

Der Bayreuther Stadtrat soll künftig auch die Möglichkeit haben, Hybrid-Sitzungen zu veranstalten. Das beantragen die Grünen ebenso wie die SPD.

 
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Bayreuth - Trotz der Pandemie gehen die Sitzungen der kommunalpolitischen Gremien weiter. Nicht immer ganz ungefährlich, wenn man die jüngsten Quarantäne-Fälle im Bayreuther Landratsamt nach zwei Sitzungen von Kreistags-Gremien betrachtet, weil ein Kreisrat positiv auf das Corona-Virus getestet worden war: Aus zwei Fraktionen des Bayreuther Stadtrats kommt jetzt die Forderung, künftig auch Hybrid-Sitzungen anzubieten.

Die Grünen legen vor

Die Grünen haben vorgelegt mit einem Antrag, den die Fraktionsvorsitzende Sabine Steininger und Klaus Wührl-Struller aufs Gleis gesetzt haben: Die Grünen beziehen sich auf den Gesetzentwurf, den der Landtag am 4. März beschlossen hatte – der besagt, dass, wenn auch beschränkt bis Ende 2022, „die Grundlage für eine audiovisuelle Sitzungsteilnahme geschaffen“ worden sei. Das soll auch in Bayreuth geprüft und umgesetzt werden. Und zwar mit einer „zahlen- und quotenmäßig begrenzten Zuschaltung“, wie es in dem Antrag heißt.

Mandat, Familie und Beruf unter einem Hut

Die Grünen schreiben, sie sehen das „Gesetz als Chance, in Pandemiezeiten die Kontakte“ sowohl für Mitarbeiter der Verwaltung als auch interessierte Bürger, Medienvertreter und Stadträte „so gering wie möglich zu halten und so ihren Beitrag zur Reduzierung des Infektionsgeschehens zu leisten“. Wührl-Struller sieht einen weiteren positiven Effekt: So könne die Vereinbarkeit von Mandat, Familie und Beruf gesteigert werden.

SPD will Änderung der Geschäftsordnung

Einen Schritt weiter geht die SPD: Nicht nur eine Prüfung der Möglichkeit, sondern die Änderung der Geschäftsordnung mit einer Ergänzung fordert der Fraktionsvorsitzende Thomas Bauske. der Paragraf 22, Absatz 2, solle mit dem Zusatz ergänzt werden, dass alle Stadtratsmitglieder von der Möglichkeit Gebrauch machen können, „mittels Ton-Bild-Übertragung“ teilzunehmen. „Will ein Stadtratsmitglied von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, zeigt es dies spätestens am dritten Tage vor der Sitzung gegenüber dem Oberbürgermeister an“, heißt es in dem Antrag. Zudem werde die Verwaltung aufgefordert, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen.

Grundsätzliche Möglichkeit

Der Stadtrat solle von der Möglichkeit auch deshalb Gebrauch machen, weil dann „Ferienausschüsse oder ähnliche Verkleinerungen“ weniger notwendig würden, begründet Bauske den Antrag. Aus Gründen der Gleichbehandlung solle vorgesehen werden, dass „sämtliche Stadtratsmitglieder grundsätzlich Möglichkeit haben, von der Zuschaltmöglichkeit Gebrauch zu machen“. Lediglich die vorherige Meldung sei wichtig, um der Verwaltung die Chance zu geben, sich entsprechend vorzubereiten.

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