Das Feuerwerksverbot gilt von Dienstag, 31. Dezember, 0 Uhr, bis Mittwoch, 1. Januar, 24 Uhr. Es erstreckt sich auf handelsübliche Kleinfeuerwerke, Raketen, Knallkörper, Batterien und Ähnliches. Mit einer entsprechenden Beschilderung in den betroffenen Straßenzügen wird an Silvester und Neujahr auf die neue Regelung hingewiesen. Außerdem wird ein von der Stadt beauftragter privater Sicherheitsdienst die Einhaltung des Verbots überwachen. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.