In einem gerichtlichen Streit ums Umgangsrecht, später um das Sorgerecht, habe die Angeklagte im Juli 2015 angeben, sie werde mit der Tochter dauerhaft nach Italien umziehen, sagt die Sprecherin weiter. Sie soll sich im Sommer 2015 auch aus Attendorn abgemeldet und eine neue Adresse in Italien angegeben haben. Tatsächlich hielt sie das Mädchen bis zur Befreiung am 23. September 2022 in dem Einfamilienhaus im Kreis Olpe fest. Hinweise auf körperliche Gewalt oder sexuellen Missbrauch gab es nicht.
Den Angeklagten drohen viele Jahre im Gefängnis
Keiner der drei Angeklagten befindet sich in Untersuchungshaft. Ob sie sich bisher überhaupt zu den Vorwürfen äußerten, ist nicht bekannt. Es brauche „eine realistische Einschätzung“ - nicht die „eigene Sichtweise“ zähle, mahnt die Richterin in Richtung Anklagebank. Laut Gerichtssprecherin drohen der Mutter ein Jahr bis 15 Jahre, den Großeltern bis zu elf Jahre Freiheitsstrafe. Offen ist, ob das Verfahren gegen den Großvater abgetrennt werden muss.
Kommt eine Verständigung in einem in der Regel nicht-öffentlich geführten Rechtsgespräch zustande, wird danach öffentlich weiterverhandelt. Der Prozess könnte verkürzt werden.
Wie konnte das Mädchen so lang versteckt werden, warum dauerte es so lange bis es zu seiner Befreiung? Das Jugendamt soll schon seit 2020 anonyme Hinweise auf das Kind bekommen haben, es passierte aber wenig. Erst im Sommer 2022 ging eine Anfrage an die Behörden in Italien. Antwort vom 12. September 2022: Die Mutter habe nie in der angegebenen Adresse in Italien gewohnt. Erst dann erfolgt die Hausdurchsuchung.
Gegen eine damalige Jugendamts-Mitarbeiterin des Kreises Olpe wird weiter wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung und Körperverletzung im Amt ermittelt.