Siebeneinhalb Jahre Haft Urteil: Messerstiche in Brust und Kopf waren versuchter Totschlag

Von Manfred Scherer

BAYREUTH. Das Bayreuther Schwurgericht hat die Bluttat vom Unteren Tor an Ostern vergangenen Jahres als versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung gewertet. Gegen den 27-jährigen Ferhat C. verhängten die Richter eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren.

 
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