Was verdienen Menschen mit Behinderung eigentlich?
Verdienst:
Es gibt ein Lohnfindungssystem, das auf eine Kennzahl zurückgreift, das Arbeitsergebnis. Die Werkstatt muss 70 Prozent von dem, was bei der Produktion übrigbleibt, an ihre Mitarbeiter auszahlen.
Betriebsrat:
Der Lohn wird mit dem Werkstattrat abgestimmt, vergleichbar mit dem Betriebsrat. Der wacht darüber, dass der Lohn gerecht aufgebaut ist. Es gibt auch Lohnerhöhungen. Die richten sich danach, wie sich ein Mensch mit Behinderung entwickelt, „aber vor dem Hintergrund seiner Möglichkeiten“, sagt Birgit Richter, Produktionsleiterin. Es geht also nicht nur um die Stückzahlen. „Das wäre unfair.“
Kündigungen:
Wenn ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit nicht gegben ist, wäre eine Kündigung möglich. Aber keine der Chefs kann sich an eine erinnern. Nicht genommen werden Mitarbeiter, wenn eine „Eigen- und Fremdgefährdung vorliegt“. Ansonsten sind die Werkstätten verpflichtet, die Menschen aufzunehmen. Auch Abmahnungen kann es geben, wenn es arbeitsrechtlich massiv Störungen gibt.
Betriebliche Leistungen:
Anders als normalen Firmen flakiert und unterstützt der Sozialdienst die Menschen im Arbeitsprozess und stabilisiert sie im privaten Lebensbereich. Wer in den Werkstätten arbeiten will, erhält eine 27 Monate lange „Ausbildung“. Daneben gibt es einen Fahrdienst, Kochkurse, Sportmöglichkeiten und Kurse im Umgang mit Computer. Sogar eine eigene Fußballmanschaft haben die Werkstätten. Das ist der zweite „ganz wichtige“ Aspekt unserer Aufgabenstellung, sagt Thomas Wattenbach, Leiter des Sozialdienstes in den Werkstätten