Für Aufsehen sorgt weiter der Fall eines Bürgermeisters aus dem Landkreis Tirschenreuth, dem sexuelle Belästigung einer Mitarbeiterin vorgeworfen wird. Er soll der Frau bei der Weihnachtsfeier seiner Kommune auf den Hintern geschlagen und nach deren negativer Reaktion noch verbal nachgelegt haben. Das Amtsgericht Tirschenreuth erließ am 11. März einen Strafbefehl, wonach der Bürgermeister eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen bezahlen soll. Damit würde er im Führungszeugnis nicht als vorbestraft geführt. Die Einspruchsfrist läuft zwei Wochen ab dem Tag der Zustellung.
Sexuelle Belästigung Das droht dem Rathauschef als Strafe
Udo Lanz 05.04.2025 - 08:00 Uhr