„Der Strafbefehl ist rechtskräftig geworden“, bestätigte Markus Fillinger, Direktor und Pressesprecher des Amtsgerichts Tirschenreuth, am Mittwoch auf Nachfrage. Wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung einer Mitarbeiterin auf einer Weihnachtsfeier der Kommune hatte das Amtsgericht im März einen Strafbefehl erlassen. Nach der Zustellung hatte der Angeklagte zwei Wochen Zeit, Einspruch dagegen einzulegen. Weil eine Reaktion ausblieb, erlangte der Strafbefehl Rechtskraft. Damit ist auch eine öffentliche Verhandlung vom Tisch.