Eigentlich ist die Höchststrafe für besonders schweren Diebstahl laut Gesetz zehn Jahre. War also der Strafantrag von Ankläger Hoffmann gegen die Gesetzesvorschrift? War er nicht, denn die zehn Jahre und acht Monate setzen sich aus zwei Anträgen für zwei isolierte Einzelstrafen zusammen. Eine solche juristische Konstruktion wird dann notwendig, wenn wie im vorliegenden Fall ein Serientäter über eine lange Zeit Straftaten begeht und dazwischen mal erwischt und abgeurteilt wird. Der 36-Jährige hatte von Januar bis Dezember 2017 im Stadtgebiet immer wieder Autos geknackt, war in Gebäude oder Keller eingebrochen. Im August 2017 war er für eine entdeckte Tat vom Amtsgericht zu sechs Monaten verurteilt worden. Weil dieses Urteil rechtskräftig wurde, waren im Landgericht wegen der zwischenzeitlich aufgedeckten weiteren Einbrüche zwei isolierte Strafen nötig: Für Taten vor dem Amtsgerichtsurteil und für Taten danach. Juristen sprechen in einem solchen Fall von „Zäsur“. Staatsanwalt Hoffmann beantragte einmal zwei Jahre und zwei Monate und einmal achteinhalb Jahre.
Serieneinbrecher verurteilt Staatsanwalt greift in die Vollen
Von Manfred Scherer 12.11.2018 - 15:35 Uhr