Semperopernball Kein Geld für Kurzauftritt für Naomi Campbell

Das britische Model Naomi Campbell auf dem 10. Semperopernball 2015 in Dresden. Foto: Sebastian Kahnert Foto: dpa

Nur wenige Minuten soll der Besuch der schönen Britin beim Semperopernball 2015 gedauert haben - und noch dazu am Tag zuvor seitens des Veranstalters abgesagt worden sein. Ein Gericht entschied nun: Dafür gibt es keine Gage.

 
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Dresden - Das Top-Model Naomi Campbell bekommt für einen Kurzauftritt beim Dresdner Semperopernball 2015 keine Gage. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz.

Eine entsprechende Revision sei per Beschluss vom 31. Januar zurückgewiesen worden, sagte eine BGH-Sprecherin am Montag.

Bei dem Streit ging es um eine Zahlung von 55.930 Euro, die Campbells Künstleragentur für einen Auftritt beim Semperopernball im Jahr 2015 verlangt hatte. Das heute 48 Jahre alte britische Model hatte sich nur wenige Minuten auf dem Ball gezeigt, einen Orden entgegengenommen und war wieder verschwunden.

Der Ball-Impresario Hans-Joachim Frey gab damals an, das Engagement am Tag zuvor abgesagt zu haben. Campbells Agent vertrat jedoch die Auffassung, dass es einen mündlichen Vertrag gab - und zog vor Gericht. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist ein Urteil des Dresdner Landgerichts rechtskräftig, das dem Semperopernball recht gab. Es können keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden.

Der Campbell-Prozess sei das erste Gerichtsverfahren in der Geschichte des Semperopernballs gewesen, teilte der Ballverein am Montag mit. Man werde auch in Zukunft auf Verlässlichkeit und Fairness gegenüber allen Partnern setzen, hieß es. Der nächste Semperopernball wird am 7. Februar 2020 in Dresden gefeiert.

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