Weil er rund um sein Gartengrundstück eine Selbstschussanlage installiert haben soll, hat die Staatsanwaltschaft in Saarbrücken einen 64-Jährigen angeklagt. Beim Betreten des Grundstücks soll ein Mann im Mai die Anlage ausgelöst haben und in der Kniekehle getroffen worden sein, wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte. Darüber hinaus habe der Mann Sprengfallen aufgestellt, angeblich zur Abwehr von Wildschweinen. Der 64 Jahre alte Grundstücksbesitzer hat keine Vorstrafen und ist geständig.