Selb - Das Mädchen fragte laut Polizei den Hundehalter, ob sie das Tier streicheln darf. Dieser bejahte das. Er gab dem Mädchen Leckerlis, die das Mädchen wiederum dem Hund gab. Als es dann aufstand, wollte der Hund offenbar noch einen Snack und erhob seine Tatze.

Das Mädchen wurde dabei im Gesicht verletzt. Da der Rettungsdienst verständigt wurde, erfolgte automatisch auch die Verständigung der Polizei. Das Mädchen kam dann in eine Klinik. Betont wird, dass nicht der Vater des Mädchens diesbezüglich Anzeige gegen den Hundehalter erstattet hat, sondern die Polizei von Amts wegen Anzeige erstatten muss. - Dieser Artikel wurde am Sonntagmittag aktualisiert. Denn die Polizei hat einige Angaben zum Vorfall präzisiert beziehungsweise korrigiert. Zunächst hatte es etwa geheißen, dass ein Junge vom Hund gekratzt wurde.