Die Polizei wies darauf hin, "dass für das Führen von erlaubnisfreien Druckluftwaffen außerhalb des eigenen Grundstückes trotzdem ein kleiner Waffenschein erforderlich ist". Zwar sei für Softairwaffen generell kein kleiner Waffenschein erforderlich, wenn sie eine gewisse Geschosskraft überschreite aber schon, sagte ein Polizeisprecher auf Anfrage. In diesem Fall komme noch dazu, dass es eine "Anscheinswaffe" gewesen sei, die ausgesehen habe wie eine echte. Eine solche dürfe außerdem nur mitführen, wer mindestens 18 Jahre alt sei.