Seit Mitte Dezember – mit der elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, so der sperrige Name – müssen Besucher von Pflegeeinrichtungen einen negativen Corona-Test vorweisen können. Die Absicht dahinter: Menschen, die aufgrund ihres Alters und von Vorerkrankungen zur Risikogruppe zählen, vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen. Doch wie es so häufig ist, in der Praxis treffen Wunsch und Wirklichkeit aufeinander, nämlich frustrierte Angehörige und überlastetes Pflegepersonal.
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