Schlappe vor Gericht Juragruppe darf Kritiker kein Hausverbot erteilen

Von Peter Engelbrecht
Symbolfoto: dpa Quelle: Unbekannt

BAYREUTH/PEGNITZ. Schlappe für die Juragruppe: Der Wasserversorger muss sein Hausverbot für seine Verwaltungsräume in Pegnitz für den Juragruppen-Kritiker Leopold Mayer zurücknehmen. Auch das Teilnahmeverbot für Mayer von allen öffentlichen Verbandsversammlungen wurde aufgehoben. Dieses Urteil fällte die 9. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichtes in Bayreuth.

 
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