Schilderwald Tempo-30-Zone scheidet aus

Unter anderem in der Heinrich-Bauer-Straße stehen Tempo-30-Schilder. Die Ausweisung einer kompletten Zonenbeschränkung scheidet wegen ausgewiesener Vorfahrtsstraßen aus. Foto: tz/Klaus Trenz

Im Bereich der Heinrich-Bauer-Straße in Pegnitz stehen mehrere Tempo-30-Schilder. Eine Zonenbegrenzung scheidet aus, da hier Vorfahrtsregelungen gelten.

 
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Pegnitz - „Das ist ja der reinste Schilderwald“, kritisiert ein Leser die zahlreichen Tempo-30-Schilder im Bereich Heinrich-Bauer-Straße, Wilhelm-von-Humboldt-Straße und Dr.-Heinrich-Dittrich-Allee. Warum kann man das nicht auf eines reduzieren, das eine Tempo-30-Zone ausweist?“

Die Anwohner der genannten Ortsstraßen hatten bereits 2013 wegen erhöhten Verkehrsaufkommens und im Sinne der Verkehrssicherheit einen Antrag auf Verkehrsberuhigungsmaßnahmen gestellt, sagt Bürgermeister Wolfgang Nierhoff und verweist hier auf einen Pegnitz-Dialog, der dazu stattgefunden hatte.

Örtliche Gefahren

„Die Bürger hatten hier auch für eine Geschwindigkeitsbegrenzung in der Heinrich-Bauer-Straße und in der Wilhelm-von-Humboldt-Straße votiert“, sagt er. Hierzu habe die Verwaltung festgestellt, dass die Straßenverkehrsordnung zwischen Zonenbeschränkungen wie einer Tempo-30-Zone und Beschränkungen aufgrund bestehender örtlicher Gefahren, die ein Tempolimit rechtfertigen – sogenannte Streckenverbote. „Nachdem die angesprochenen Straßenzüge aber als beschilderte Vorfahrtsstraßen ausgewiesen sind, scheidet die Anordnung einer Tempo-30-Zone aus“, so Nierhoff.

Zwingende Umstände

Grundlage für die sonstige Herabsetzung der Geschwindigkeit sei die Straßenverkehrsordnung, heißt es weiter in einer Stellungnahme der Verwaltung. Danach seien Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo es aufgrund besonderer Umstände zwingend notwendig ist.

Das heißt, besonders, wenn es wegen der besonderen örtlichen Verhältnisse zu Gefahren im fließenden Verkehr komme, die das allgemeine Risiko an der Straßenverkehrsteilnahme erheblich übersteigt, sind Verkehrszeichen und Verkehrsanordnungen anzuordnen.

Keine Unfallhäufigkeit

Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Sicherheitsgründen sollten auf bereits bestehenden Straßen nur dann angeordnet werden, wenn Untersuchungen eine erhöhte, geschwindigkeitsbedingte Unfallhäufigkeit ergeben haben. „Nach Mitteilung der Polizei war das im genannten Bereich aber nicht der Fall“, sagt Nierhoff.

Tempolimit gerechtfertigt

Geschwindigkeitsbegrenzungen seien im Einzelfall aber schon sinnvoll, heißt es in der Mitteilung der Verwaltung weiter, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeit häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden. Deshalb wurde 2013 die Ortslage besichtigt und mehrere Gründe festgestellt, die ein Tempolimit rechtfertigen würden.

Erhöhtes Fußgängeraufkommen

So erfülle die Heinrich-Bauer-Straße mehrere Erschließungsfunktionen für das angrenzende Wohngebiet, die Polizei und das Gymnasium sowie die Kinderkrippe. Außerdem sei mit einem erhöhten Fußgängeraufkommen zu rechnen. Eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern entstehe auch durch Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen. In der Dr.-Heinrich-Dittrich-Allee gelte schon länger Tempo 30 sowie an der Einmündung zur Heinrich-Bauer-Straße eine Vorfahrtsregelung, was durch ein Stopp-Schild dort verdeutlicht wurde.

Allerdings würden diese häufig missachtet. Deshalb gab es hier weitere 30er-Piktogramme auf der Fahrbahn.

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