Keine Unfallhäufigkeit
Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Sicherheitsgründen sollten auf bereits bestehenden Straßen nur dann angeordnet werden, wenn Untersuchungen eine erhöhte, geschwindigkeitsbedingte Unfallhäufigkeit ergeben haben. „Nach Mitteilung der Polizei war das im genannten Bereich aber nicht der Fall“, sagt Nierhoff.
Tempolimit gerechtfertigt
Geschwindigkeitsbegrenzungen seien im Einzelfall aber schon sinnvoll, heißt es in der Mitteilung der Verwaltung weiter, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeit häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden. Deshalb wurde 2013 die Ortslage besichtigt und mehrere Gründe festgestellt, die ein Tempolimit rechtfertigen würden.
Erhöhtes Fußgängeraufkommen
So erfülle die Heinrich-Bauer-Straße mehrere Erschließungsfunktionen für das angrenzende Wohngebiet, die Polizei und das Gymnasium sowie die Kinderkrippe. Außerdem sei mit einem erhöhten Fußgängeraufkommen zu rechnen. Eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern entstehe auch durch Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen. In der Dr.-Heinrich-Dittrich-Allee gelte schon länger Tempo 30 sowie an der Einmündung zur Heinrich-Bauer-Straße eine Vorfahrtsregelung, was durch ein Stopp-Schild dort verdeutlicht wurde.
Allerdings würden diese häufig missachtet. Deshalb gab es hier weitere 30er-Piktogramme auf der Fahrbahn.