Der Hamburger Rechtsanwalt Michael Günther hatte ausgeführt, die Beschwerdeführer seien nur zeitweilig vor Ort gewesen, vereinzelt sogar nur vor Kundgebungsbeginn. Einige seien zu Fuß gekommen, darunter auch Erna Eckert. Keinem Einzigen sei nachgewiesen worden, dass er sein Fahrzeug so abgestellt habe, dass die Durchfahrt anderer behindert worden wäre. Günther nannte die beanstandeten Urteile einschüchternd. Hätten sie Bestand, werde künftig kaum voraussehbar sein, welche Haftungsfolgen eine auch nur zeitweise Teilnahme an einer Kundgebung haben werde, die den Verkehr behindere. „Selbst jemand, der nur dabeisteht und zuschaut, geht ein nicht unerhebliches Risiko ein.“ Dies sei mit der im Grundgesetz garantierten Versammlungsfreiheit nicht vereinbar.