Schadenersatzurteil gegen Milchbäuerin Erna Eckert hat Bestand Beschwerde abgelehnt: Bauern müssen zahlen

Von Peter Engelbrecht

Die Urteile auf Schadenersatz gegen den Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) und einige Milchbauern wegen der Blockade einer Molkerei 2008 in Sachsen haben Bestand. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde des BDM und sieben weiterer Beschwerdeführer, darunter Erna Eckert aus der Gemeinde Prebitz, nicht zur Entscheidung angenommen.

Gut 200 Milchbauern aus verschiedenen Bundesländern blockierten im sächsischen Leppersdorf (Kreis Kamenz) die Zufahrt zur Sachsenmilch AG der Müllermilchgruppe. Foto: Matthias Hiekel/dpa/Archiv Foto: red

Die Beschwerde richtete sich gegen drei Urteile aus 2010/11, wonach der BDM und einige Milchbauern wegen der Blockade des Milchhofes der Sachsenmilch AG in Leppersdorf am 1. Juni 2008 zu Schadenersatz verurteilt worden waren. Eckert und andere Teilnehmer versicherten, an keiner Blockade teilgenommen, sondern nur die friedliche Demo besucht zu haben.

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Die Verfassungsbeschwerde sei nicht hinreichend begründet, hieß es im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2014. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit schütze die Teilhabe an der Meinungsbildung, nicht aber die zwangsweise oder sonst wie selbsthilfeähnliche Durchsetzung eigener Forderungen. Dass die Blockade vom Schutzbereich des Grundrechts umfasst sein könnte, zeige die Verfassungsbeschwerde nicht auf, hieß es im Beschluss des höchsten deutschen Gerichtes. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Der Hamburger Rechtsanwalt Michael Günther hatte ausgeführt, die Beschwerdeführer seien nur zeitweilig vor Ort gewesen, vereinzelt sogar nur vor Kundgebungsbeginn. Einige seien zu Fuß gekommen, darunter auch Erna Eckert. Keinem Einzigen sei nachgewiesen worden, dass er sein Fahrzeug so abgestellt habe, dass die Durchfahrt anderer behindert worden wäre. Günther nannte die beanstandeten Urteile einschüchternd. Hätten sie Bestand, werde künftig kaum voraussehbar sein, welche Haftungsfolgen eine auch nur zeitweise Teilnahme an einer Kundgebung haben werde, die den Verkehr behindere. „Selbst jemand, der nur dabeisteht und zuschaut, geht ein nicht unerhebliches Risiko ein.“ Dies sei mit der im Grundgesetz garantierten Versammlungsfreiheit nicht vereinbar.

Das Oberlandesgericht Dresden hatte im November 2010 den BDM, den Bauernverband Brandenburg und neun Milchbauern wegen der Blockade zu Schadenersatzzahlungen verurteilt. Diese beliefen sich auf 679 000 Euro, plus Zinsen von 159 000 Euro auf insgesamt 838 000 Euro. Der BDM übernahm die Zahlungen.

Die Beklagten, darunter Erna Eckert, hätten mit der Blockade vom 1. bis 3. Juni 2008 in den Gewerbebetrieb der Molkerei rechtswidrig eingegriffen, urteilte das OLG. Eine haftungsrechtliche Verantwortlichkeit treffe dabei jeden, der sich an einer solchen Blockade mit Kenntnis ihres Ziels beteiligt habe. Dies setzte nicht zwingend eine physische Beteiligung voraus, auch eine psychische Beteiligung – durch Unterstützung des rechtswidrigen Eingriffs… – sei möglich. Auf das Recht zur freien Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit könnten sich die Beklagten nicht berufen.

Rechtsanwalt Günther bekräftigte auf Anfrage seine Befürchtungen, dass die beanstandeten Urteile einschüchternd wirkten. Obwohl einige Teilnehmer nur kurze Zeit bei der Demonstration gewesen seien, seien sie in Mithaftung genommen worden. Er zeigte sich „unglücklich“ darüber, dass das Verfassungsgericht hier nicht mehr Sensibilität gezeigt habe. Eckert sagte, sie sei von den Gerichten kein einziges Mal angehört worden. Sie bezeichnete die Urteile als „ungerecht“, die Bauern sollten sich davon nicht einschüchtern lassen. Vom Müller-Konzern, zu dem die Sachsenmilch AG gehört, war keine Stellungnahme zu erhalten.