Thema Samenspende: Schützt Spender

Von Maximiliane Rüggeberg

Samenspender haben am Freitag in Erlangen mehr Rechtssicherheit gefordert. Denn sie sind rechtlich nicht vor Erbansprüchen und Unterhaltszahlungen geschützt. Das Kind darf also Forderungen an seinen Erzeuger stellen. Notfalls auch vor Gericht. Bei der Adoption ist eine solche Klage ausgeschlossen. Wieso gibt es diesen Unterschied?

 
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Bei beiden Vorgängen entscheidet sich ein Mensch dafür, die Verantwortung für das Leben eines Kindes in andere Hände zu geben – und zwar im Einverständnis aller. Dass im Fall einer Samenspende das Kind zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht auf der Welt ist, ändert daran nichts.

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Gerecht ist die momentane Gesetzeslage nicht. Und sie schreckt sicher auch potenzielle Spender ab, die es nicht riskieren wollen, später Unterhalt zahlen zu müssen. Was auch verständlich ist. Ihre Rolle ist die eines Mittels zum Zweck, nicht die eines Platzhalters, der später Elternpflichten nachkommt. Das Gesetz sollte Spender besser schützen und eine klare Grenze ziehen. Denn es gibt einen Unterschied zwischen biologischem Erzeuger und verantwortlichem Vater.