Damit kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Tatbeteiligung der Frau nicht auszuschließen sei. Sie wurde nicht vereidigt.
Die Rolle der Mutter beim Tathergang konnte auch im weiteren Prozessverlauf nicht geklärt werden, das Gericht ging jedoch nicht davon aus, dass sie den Täter angestiftet habe.
In derselben Ausgabe berichtete der Kurier darüber, dass die Polizei einen Zechpreller festnehmen konnte. Der Mann hatte in einer Bayreuther Gaststätte ausgiebig gegessen und vor allem getrunken, eher er unauffällig verschwand, ohne zu bezahlen. Der Wirt verständigte die Polizei.
Die Beamten konnten den Mann kurz darauf finden. Wie sich herausstellte, hatte der Zechpreller am selben Tag einen Einmietbetrug in einem Bayreuther Hotel begangen.