Bei dem noch nicht strafmündigen 13-Jährigen ist nach Angaben der Behörde eine Inhaftierung nicht möglich, in seinem Fall wurde daher das Jugendamt eingeschaltet. Das Motiv für die Tat sei noch nicht endgültig geklärt, liege aber „im persönlichen Bereich“. Weitere Angaben machte zu dem Fall die Staatsanwaltschaft zunächst nicht.