„Nur Aufsteiger, keine Absteiger“: Außerordentlicher Verbandstag entscheidet
Je nach Ausgang des Meinungsbildes hat der BFV unterschiedliche Wege einzuschlagen: Sollte die Mehrheit für die aktuell in Paragraf 93 der Spielordnung verankerte und gültige Regelung votieren, würde der Vorstand am 18. Mai 2021 Abbruch und Wertung formal beschließen können. Für den Fall, dass die Mehrheit der bayerischen Vereine für die Variante unter dem Titel „Nur Aufsteiger, keine Absteiger“ und damit einen verstärkten Abstieg in den nächsten beiden Spielzeiten stimmt, würde der Vorstand am 18. Mai 2021 einen Außerordentlichen Verbandstag einberufen müssen, der unter Einhaltung der dreiwöchigen Ladungsfrist dann zu entscheiden hat. Dabei bittet der Vorstand die Delegierten bereits jetzt darum, an einem möglichen Außerordentlichen Verbandstages auch dem Votum des Meinungsbildes der Vereine zu folgen. „Ein Außerordentlicher Verbandstag ist für den Fall, dass das Alternativmodell mehrheitlich Zustimmung findet, notwendig, weil nur dieses Organ bestehende Regelungen auflösen und neue erlassen kann. Und wir haben seit August 2020 mit §93 eine verbindliche Regelung“, erklärt der für Rechtsfragen zuständige Vizepräsident Reinhold Baier: „Im vergangenen Sommer konnte der Vorstand den Paragrafen 93 der Spielordnung ohne Zustimmung eines Außerordentlichen Verbandstages und mit einer Rechtsmittelbelehrung einführen, weil es für einen Saisonabbruch aufgrund höherer Gewalt bis dahin gar keine Regelung gegeben hatte. Einen solchen Fall gab es noch nie.“
Das jetzt vom Vorstand verabschiedete Vorgehen gilt für den Ligen-Spielbetrieb bei den Frauen (ab Bayernliga abwärts) und Herren (ab Regionalliga abwärts) sowie dem Verbandspokal-Wettbewerb der Frauen. Die aufgrund der Genehmigung durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erlassenen Sonderregelungen für die Play-offs der Regionalliga Bayern, den Toto-Pokal-Wettbewerb und den Ligapokal der Regionalliga Bayern bleiben davon ausdrücklich unberührt.
Auch Alternativ-Spielmodelle ab der Saison 2021/22
In seiner Videokonferenz hat sich der BFV-Vorstand nach der Entscheidung zum Saison-Abbruch 2019/21 zudem mit der neuen Spielzeit 2021/22 befasst. „Fakt ist, dass wir dann zwar die Saison abgebrochen haben, die Corona-Pandemie uns aber weiterhin begleiten wird. Auch wenn wir aufgrund der weiter sinkenden Infektionszahlen und der steigenden Immunisierung der Bevölkerung positiv gestimmt sind, so müssen wir auch in der neuen Saison mit pandemiebedingten Problemen wie etwaigen Quarantäneanordnungen durch die Gesundheitsämter oder bei einem lokal steigenden Infektionsgeschehen mit Spielverboten an einzelnen Orten rechnen, um nur zwei Beispiele zu nennen“, sagt der für den Spielbetrieb in Bayern zuständige BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher. Deshalb strebt es der BFV im Grundsatz an, ab der Saison 2021/22 auch eine begrenzte Zahl alternativer Spielklassenmodelle zu ermöglichen. „Unsere Spielleiter haben sich hier sehr viele Gedanken gemacht und unterschiedliche Modelle für die Zukunft erarbeitet. Diese werden wir nun prüfen. Im zweiten Schritt überlassen wir es den Kreisen sowie Bezirken in direkter Abstimmung zusammen mit den Vereinen der einzelnen Spielklassen, welches der zur Verfügung stehenden Modelle sie für sich wählen“, so Faltenbacher. Dabei ist klar, dass es nur eine begrenzte Auswahl geben kann: „Wir werden diese Alternativmodelle zur herkömmlichen Saison mit Hin- und Rückrunde im Verbandsspielausschuss entsprechend bindend vorbereiten. Die einzelnen Ligen und die darin beteiligten Vereine sollen hier gemeinsam mit den Verbandsvertretern vor Ort in Zukunft also Wahlmöglichkeiten haben. Dies hat ausdrücklich keinen Einfluss auf die Ligen mit verstärktem Abstieg, der betrifft ohnehin alle Varianten. Wir alle hoffen es nicht, aber auch in der neuen Spielzeit kann es dazu kommen, dass wir nicht alle Spieltage über die Bühne bringen werden und es zu einer Wertung anhand der gespielten Partien kommen kann. Das muss allen Beteiligten schon heute klar sein“, sagt Verbandsspielleiter Josef Janker.