Seit Frühjahr 2015 haben die Gemeinden den Auftrag, die Satzung einzuführen. "Auch wir haben mit Beschluss vom 27. April 2015 die Absicht erklärt, die Satzung einzuführen", sagte Kolb. Aber: "Wir sind uns noch nicht darüber im Klaren, ob wir wiederkehrende Beiträge einführen oder die Einmalbeiträge erheben wollen." Allerdings habe der Landrat Hermann Hübner in der Dienstversammlung schon anklingen lassen, dass die einzige der Gemeinden im Landkreis, für die eine für wiederkehrende Beiträge nötige Erschließungseinheit gebildet werden könnte, "die Gemeinde Glashütten wäre. Für alle anderen Gemeinden wäre es ein Wahnsinn, das so zu machen", sagte Kolb. Das gelte auch für Bindlach wegen der Größe und die sechs Ortsteile.