Die Richter wiesen das Bundesland damals in seine Schranken und ordneten einen Anstieg des Beitrags mit Monaten Verzug im Sommer 2021 von 17,50 Euro auf aktuell 18,36 Euro an. Wann es eine Entscheidung der Karlsruher Richter zu der neuesten Verfassungsbeschwerde geben wird, ist unklar.
Warum die Länder um den Rundfunkbeitrag streiten
Auch dieses Mal hatten gleich mehrere Ministerpräsidenten - darunter von Sachsen-Anhalt, Bayern und Brandenburg - schon früh klargemacht, dass sie sich gegen eine Anhebung stellen. Manche der Kritiker fordern mehr Reformwillen der Medienhäuser, sie sprechen auch von verloren gegangenem Vertrauen durch den RBB-Skandal. Und es wird das Argument angeführt, dass die Öffentlich-Rechtlichen ausreichend Rücklagen hätten, die man erst einmal einsetzen könnte, bis Reformen wirken - dem widerspricht wiederum die KEF.
Befürworter einer Erhöhung sagen, Reformen würden erst mit der Zeit für Einsparungen sorgen. Deshalb müsse man den Häusern das Beitragsplus - auch mit Blick auf die Inflation - zugestehen. Das Problem: Alle Ministerpräsidenten und danach alle Landtage müssen einer Beitragserhöhung zustimmen. Sagt nur ein Land Nein, bleibt alles beim Status quo.
Änderung zum 1. Januar sehr unwahrscheinlich
Es gilt wegen der Kürze der Zeit bis Jahresende als so gut wie ausgeschlossen, dass der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2025 steigt. Zudem erneuerten erst jüngst wieder Ministerpräsidenten wie Reiner Haseloff (CDU) aus Sachsen-Anhalt und Markus Söder (CSU) aus Bayern ihr Nein.
Die Länderchefs hatten im Oktober eine Reform des Rundfunks mit Änderungen in der Senderstruktur beschlossen. Die Finanzfrage hatten sie jedoch wegen Differenzen verschoben. Sie stellten aber in Aussicht, dass sie den Weg, wie der Beitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio festgelegt wird, verändern wollen. Von einem "Systemwechsel" war die Rede. Man werde zu einem anderen Finanzierungsmechanismus über die Beiträge kommen.
Am Rundfunkbeitrag an sich wird nicht gerüttelt, auch soll die KEF-Empfehlung weiterhin zentral bleiben. Ebenso soll es weiter Mitwirkungsrechte der Landesregierungen und der Landtage geben.