Die Polizei muss, um ihre Arbeit machen zu können, an Daten von Menschen herankommen, die sonst aus gutem Grund keinem zugänglich sind. Laufen Ermittlungen gegen eine Person? Gibt es Voreintragungen? Das und mehr wird in der Polizeiarbeit regelmäßig gebraucht. Doch allein die Tatsache, dass jemand Polizist ist und an seinem Arbeitsplatz Zugang zu hochsensiblen Daten hat, berechtigt ihn nicht, jeden x-beliebigen Bürger abzufragen. Das gilt auch dann, wenn der Betreffende mit einer solchen Abfrage einverstanden ist oder sogar darum gebeten hat. Ein Kulmbacher Polizist, inzwischen im Ruhestand, hat jetzt vor dem Kulmbacher Amtsgericht am eigenen Leib verspüren müssen, dass es Folgen hat, wenn man sich nicht an diese Regeln hält.
Richterin spricht deutliche Worte Polizist wegen illegaler Personenabfragen verurteilt
Melitta Burger 11.07.2024 - 11:46 Uhr