Richterin duldet keine Emotionen: "Wer sich nicht beherrschen kann, fliegt raus." 550 Euro Schadensersatz für den grausamen Tod von Hirsch Jacky

Von Andreas Gewinner

Er war so etwas wie ein Familienmitglied der zahme Damhirsch Jacky. Doch am 21. Februar war sein Leben zu Ende, viel, viel Blut war dabei geflossen. Am Montag wurde die Sache vor Gericht verhandelt. Es ging um Sachbeschädigung, nicht Tierquälerei. Einer der beiden Täter muss 200 Euro Geldauflage zahlen und 550 Euro Schadensersatz.

Damhirsch Jacky war wie ein Familienmitglied bei den Motschmanns in Wasserknoden. Am 21. Februar starb er einen grausamen Tod. Repro: Gewinner Foto: red

Ingrind Motschmann aus Wasserknoden bricht in Tränen aus. Zehn Jahre lang war der zahme Hirsch so etwas wie ein Haustier, von Klein auf. Als Jungtier wurde er von seiner Mutter nicht angenommen, die Motschmanns nahmen sich des hilflosen Tiers an, es wuchs auf mit den Kindern und den anderen Haustieren. Die perfekte Idylle. Bis zu jenem 21. Februar.

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Tier mit Schnitt durch die Kehle getötet

Jacky hatte wieder mal sein Gehege verlassen, wie so oft. An diesem Tag war auch der Jagdpächter, dem das zahme Tier bekannt war, mit seinem Helfer unterwegs. Was dann geschah, darüber gehen die Versionen auseinander. Das Tier habe verletzt "in den Büschen" gelegen, deshalb habe er es von seinem Leiden erlöst, macht der Jadgpächter später geletend. Mit einem Schnitt durch die Kehle.

Beide bekommen einen Strafbefehl, wegen gemeinschaftlich begangener Sachbeschädigung und weil sie grundlos ein Tier getötet haben. "Ihnen war bewust, dass der Hirsch weder krank noch verletzt war und dass auch kein Anlass bestand den Hirsch zu töten", heißt es in dem Strafbefehlt. Der Jagdpächter akzeptiert den Strafbefehl, seinen Jagdschein ist er los, heißt es am Rande der Verhandlung.

Sein Helfer, er hätte 1200 Euro Strafe zahlen müssen, hat Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, deswegen landet die Sache vor Gericht.

Richterin will keine Emotionen

Richterin Christiane Breunig duldet keine Emotionen im Gerichtssaal: "Wer sich nicht beherrschen kann, fliegt raus." Ingrid Motschmann sagt, es gehe ihr nicht um Schadensersatz. "Haben Sie mal die Akten gelesen, was da abgegangen ist?", fragt ihre Rechtsanwältin Doris Benker-Roth die Richterin. Doch die sagt, Tierquälerei bedingt ein "unnötig langes Leiden. Beweisen Sie das mal. Es sind keine Beweismittel mehr da." Die Staatsanwältin ist etwas einfühlsamer: "Das Tier können wir nicht mehr lebendig machen", sagt sie zu Ingrid Motschmann. Nach einigem Hin und Her bleibt es bei der Geldauflage und dem Schadensersatz. "


Den ausführlichen Bericht lesen Sie in der Dienstagsausgabe (2. Juli) des Nordbayerischen Kuriers.

Foto: red