Es geht um Paragraf 4, Absatz 1, des Deutschen Richtergesetzes. Dort steht, dass ein Richter nicht parallel "Aufgaben der rechtsprechenden Gewalt und Aufgaben der gesetzgebenden oder vollziehenden Gewalt" wahrnehmen darf. "Das hatte niemand auf dem Schirm", sagt Bürgermeister Uwe Raab. Weder Prinzewoski noch andere Juristen im Stadtrat noch die juristisch bewanderten Experten in der Rathausverwaltung. "Sonst wäre ich ja nie auf die Idee gekommen, mich für diese Wahl aufstellen zu lassen", so Prinzewoski, dem man beim Pressegspräch anmerkte: Das nimmt ihn auch emotional mit.