Ein Anscheinsbeweis ist eine rechtliche Vermutung, die auf den ersten Blick als wahr erscheint, obwohl sie nicht unbedingt bewiesen ist. Er beruht auf äußeren Umständen oder Indizien, die den Anschein erwecken, dass etwas Bestimmtes zutrifft.
Laut dem ADAC kann es in Ausnahmefällen auch zu einer fünfzigprozentigen Schuldaufteilung zwischen beiden Fahrern kommen. Dies ist dann der Fall, wenn der Fahrer auf der Hauptfahrbahn seine vermeintliche Vorfahrt durchsetzen will, den Spurwechsel verhindert und es zum Unfall kommt.
Was passiert, wenn man anderen Verkehrsteilnehmern das Einfädeln verwehrt?
„Es gibt tatsächlich eine gesetzliche Verpflichtung, die besagt, dass man beim sogenannten Reißverschlussverfahren andere Fahrzeuge einfädeln lassen muss“, sagt Julian Häußler, Pressesprecher vom ADAC Württemberg. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Verwarngeld von 20 Euro rechnen. „Diejenigen, die sich über das Reißverschlussverfahren einfädeln, müssen jedoch darauf achten, dass sie dabei keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden“, so der Experte.
Wann gilt das Reißverschlussprinzip nicht?
Das Reißverschlussverfahren gilt nicht beim Auffahren auf die Autobahn. Hier haben immer die Fahrzeuge Vorrang, die sich bereits auf der Autobahn befinden. Einfahrende Fahrzeuge müssen daher die Fahrzeuge auf der Autobahn passieren lassen und ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen. Erst wenn sich eine Lücke auftut, darf auf die Autobahn aufgefahren werden.
Nach Angaben des Automobil-Club Verkehr e. V. (ACV) haben Gerichte solche Situationen in der Vergangenheit unterschiedlich beurteilt, sodass sich noch keine allgemeingültige Regelung herausgebildet hat.