Das Landgericht Berlin hat der Klage von Ex-Geschäftsführer Fredi Bobic gegen seine außerordentliche Kündigung bei Hertha BSC stattgegeben. Nach dem Urteil der Kammer für Handelssachen wurde der Dienstvertrag zwischen den Parteien also nicht durch außerordentliche Kündigung zum 10. Februar 2023 beendet, wie das Gericht am Dienstagmorgen mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann dagegen Berufung eingelegt werden. Weitere Einzelheiten zur Urteilsbegründung nannte das Gericht zunächst nicht.