Düsseldorf/Koblenz - Weil es für Kunden zu schwierig und unübersichtlich gewesen ist, ihren Vertrag zu kündigen, muss 1&1 auf seiner Internetseite nachbessern. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden. Der Telekommunikationskonzern unterlag damit in einem Rechtsstreit mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Online-Kündigung des Anbieters entspricht demnach nicht den gesetzlichen Vorgaben. Das Urteil ist rechtskräftig.