Was ist mit Bäumen, die auf der Grundstücksgrenze stehen?
Zum Teil müssen die Nachbarn vor der Fällung eines Gartenbaumes ihr Einverständnis geben, zum Beispiel bei sogenannten Grenzbäumen. Steht ein Baum unmittelbar auf der Grundstücksgrenze, hat er nämlich mehrere Eigentümer. Das Gleiche kann für Bäume in Gärten von Eigentumswohnungen gelten: Selbst wer ein Sondernutzungsrecht für einen bestimmten Gartenanteil hat, sollte sich hier mit dem Absägen eines Baumes zurückhalten. Auf der Eigentümerversammlung muss dies in der Regel erst von der Mehrheit der Miteigentümer beschlossen werden, heißt es bei der Arag-Rechtsschutzversicherung.
Was hat es mit der Verkehrssicherungspflicht auf sich?
Der Eigentümer ist verpflichtet, alles zu tun, damit von seinen Bäumen keine Gefahr ausgeht, sagt Bernd Michalski, Rechtsanwalt aus Berlin. Juristen sprechen von der Verkehrssicherungspflicht: Bäume müssen zweimal im Jahr – mit und ohne Laub – kontrolliert werden. Ist der Baum morsch oder krank, drohen Äste abzubrechen oder sind die Wurzeln nicht mehr tragfähig, muss man handeln, um einem Sturmschaden vorzubeugen. Hier greift die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht des Baumeigentümers.
Unter welchen Umständen muss ein Baum sofort gefällt werden?
Wird bei den regelmäßigen Kontrollen festgestellt, dass der Baum morsch oder krank ist, kann und muss er auch in der Schutzzeit zwischen März und September gefällt werden. Das gilt auch bei sichtbaren Sturmschäden, etwa wenn der Baum droht umzufallen. Unter solchen Umständen darf man übrigens auch auf dem Nachbargrundstück tätig werden, um einen möglichen Schaden abzuwenden. „Kann der Nachbar nicht rechtzeitig erreicht werden, besteht ein Anspruch darauf, diesen Baum im Wege der Selbsthilfe zu fällen“, erklärt Rechtsanwalt Michalski. In diesem Fall sollte man die Feuerwehr rufen, die dann die Baumfällarbeiten vornimmt.
Wer kommt für Schäden auf, wenn ein gesunder Baum umstürzt?
Stürzt ein gesunder Baum bei einem Sturm um und verursacht Schäden auf dem Nachbargrundstück, ist der Baumeigentümer aus dem Schneider. „Wenn der Schaden durch einen versicherten Sturm verursacht wurde, leistet in aller Regel die Wohngebäudeversicherung des geschädigten Nachbarn“, heißt es bei der Arag-Rechtsschutzversicherung.