Raum Bayreuth Freistaat hat 78 Immobilien geerbt

Peter Engelbrecht
Kein schöner Anblick: Der Verfall von Immobilien. Foto: red

Der Freistaat hat in der Region 78 Immobilien geerbt – doch er vermarktet sie kaum.

 
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Bayreuth - Der Immobilienmarkt brummt derzeit, fast jedes Angebot wird verkauft. Im Landkreis Bayreuth gibt es aktuell 72 Nachlassimmobilien des Freistaats Bayern, in der Stadt Bayreuth sind es sechs, die die eigentlichen Erben nicht wollen. Doch öffentlich vermarktet werden diese Häuser und Grundstücke so gut wie gar nicht.

Das hat eine Landtagsanfrage von Klaus Adelt (SPD) aus Selbitz im Landkreis Hof ergeben. Bei Nachlassimmobilien handelt es sich um Fälle, in denen das Erbe ausgeschlagen wurde. Die Gebäude sind häufig überschuldet, der Käufer müsste die Schulden dann übernehmen.

Im November 2021 teilte das Bayerische Finanzministerium Adelt mit, dass sich bayernweit insgesamt 3762 Nachlassimmobilien im Besitz des Freistaats befinden. Allein In Oberfranken sind es 584. Misslingt der Versuch, diese zu veräußern, verkommen sie nicht selten noch mehr und gelten als Schandfleck in den Orten. Die Staatserbschaften werden zentral vom Landesamt für Finanzen in der Dienststelle Würzburg abgewickelt, das dem Finanzministerium untersteht.

Laut einer Richtlinie sind Nachlassimmobilien zu veräußern, soweit kein Staatsbedarf besteht. „Damit stehen im Grundsatz alle Nachlassimmobilien zum Verkauf“, erläuterte das Finanzministerium auf die Landtagsanfrage. Der Freistaat bemühe sich dabei stets um einen möglichst zeitnahen Verkauf durch die „Immobilien Freistaat Bayern“. Daneben verwertet das Landesamt für Finanzen auch selbst Nachlassimmobilien, etwa im Rahmen von Zwangsversteigerungs- und Nachlassinsolvenzverfahren. Hier komme es häufig zu zeitlichen Verzögerungen, weil sich für die jeweilige Immobilie aufgrund ihrer Lage und dem baulichen Zustand keinen Käufer findet, ließ das Finanzministerium verlauten.

Und: Der Freistaat habe den Kontakt mit den Kommunen deutlich intensiviert und verbessert. So würden Kommunen bei allen Neuzugängen angeschrieben, über den Staatserbfall informiert und das Kaufinteresse der Gemeinde abgefragt. Sofern dieses besteht, werde die Möglichkeit eines vorrangigen Verkaufs geprüft.

Klaus Adelt, der früher Bürgermeister in Selbitz war, hat da andere Erfahrungen gemacht. Allein in seiner Stadt befänden sich sechs Nachlassimmobilien im Besitz des Freistaates, allerdings stehe keines der besagten Häuser derzeit zum Verkauf, sagte er auf Anfrage. Auch in der Region Bayreuth gibt es aktuell kein einziges Angebot im Internet auf der Homepage von „Immobilien Freistaat Bayern“ unter der Rubrik Nachlassimmobilien. Wo sich die 78 Erb-Immobilien befinden, bleibt quasi ein Geheimnis.

Auch bayernweit stehen nur zwei Verkaufsangebote für Nachlassimmobilien auf der Plattform: ein Wiesengrundstück und eine landwirtschaftliche Fläche. Bei der eher zufälligen Suche unter der Rubrik „Verkäufe“ finden sich dann doch unter dem Stichwort Oberfranken ein Grundstück und eine Waldfläche in Hummeltal sowie ein Einfamilienhaus in Coburg. Hier sind offenbar auch Nachlassimmobilien eingestellt.

Adelt warf dem Landesamt für Finanzen vor, die Verkaufsangebote nicht zügig genug zu bearbeiten. Der Immobilienmarkt sei derzeit gut, der Freistaat sollte jetzt verkaufen. Adelt: „Weg mit dem Zeug“.

Die Häuser in Selbitz seien fünf bis zehn Jahre nicht bewohnt worden, doch nicht alle seien Abbruchimmobilien. Es sei sicherlich nicht einfach, diese zu verkaufen, doch man sollte es wenigstens versuchen. Die Deutsche Bahn veräußere beispielsweise ihre Immobilien über eine bundesweite Versteigerungsplattform, das könnte laut Adelt der Freistaat auch tun. In wenigen Wochen soll es als Folge der Landtagsanfrage ein Gespräch zwischen Adelt, dem Finanzministerium und dem Landesamt für Finanzen geben. Thema: Die bessere Vermarktung der Nachlassimmobilien.

Unsere Zeitung fragte am Donnerstag beim Landesamt für Finanzen per E-Mail an, warum die Immobilien nicht offensiver vermarktet werden. Eine Antwort sei erst am Freitag möglich, hieß es.

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