Raserprozess in Hof Angeklagter auf freiem Fuß

Ein 19 Jahre alter Fußgänger kam bei dem Unfall ums Leben. Foto: News5/Fricke Foto: Magdalena Dziajlo

HOF/SELB. Im Prozess um einen totgerasten 19-Jährigen ist der Haftbefehl wegen Mordes gegen den Autofahrer aufgehoben worden.

 
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Die Jugendkammer sehe den Mordvorwurf bisher nicht bestätigt, sagte ein Sprecher des Landgerichts Hof am Freitag. Stattdessen kommt eine Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässige Tötung in Frage. Der 21-jährige Angeklagte ist demnach wieder auf freien Fuß. Ein Urteil könnte, statt Mitte Oktober, bereits am kommenden Mittwoch fallen.

Der Deutsche war Anfang Februar 2020 mit überhöhter Geschwindigkeit durch das Stadtgebiet von Selb  gerast. Vermutlich wollte er mit seiner riskanten Fahrweise einer Gruppe Berufsschüler imponieren. Dabei erfasste er einen Fußgänger frontal, der trotz sofortiger Reanimationsversuche noch an der Unfallstelle starb. Zum Prozessauftakt bedauerte der Angeklagte die Raserei, er sei jedoch kein Rennen gefahren.

Mord wird bei einem Erwachsenen mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet. Nach Jugendstrafrecht droht eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung fällt deutlich milder aus: Der Strafrahmen liegt bei einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

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