"Mein Kampf": Razzia im Kreis Forchheim

Ein aufgeschlagenes Exemplar der Originalausgabe der Hetzschrift «Mein Kampf». Foto: Alexander Heinl/dpa Foto: red

Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln gegen eine Buchhändlerin aus dem Kreis Forchheim. Die Frau hatte über das Internet eine unkommentierte Originalfassung von Adolf Hitlers Hetzschrift "Mein Kampf" beworben, deretwegen Ermittlungen gegen einen Leipziger Verlag laufen.

 
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Der Vorwurf gegen die Buchhändlerin lautet: „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ und „Volksverhetzung“.

Wie die Staatsanwaltschaft Bamberg und das Fachkommissariat für Staatsschutz der Kriminalpolizei Bamberg mitteilen, wurde am Mittwoch das Wohnhaus der Buchhändlerin durchsucht. Unter anderem stellten die Beamten Bestelllisten und Hardware sicher.

Unkommentierte Verbreitung strafbar

Sie informierten die Strafverfolgungsbehörden in Sachsen, denn der Verlag "Der Schelm", der die unkommentierte Fassung von "Mein Kampf" herausgeben will, sitzt in Leipzig.

Die unkommentierte Verbreitung des Buches ist verboten. Die Staatsanwaltschaft Bamberg ermittelt deshalb gegen den Verlag. „Es wird geprüft, ob wir Anklage erheben können“, sagte ein Sprecher der Behörde. Gegen wie viele Personen ermittelt wird, wollte der Sprecher nicht sagen.

Verlagseigentümer bereits vorbestraft

Im Internet wirbt der Verlag „Der Schelm“ für die Ausgabe als „unveränderter Nachdruck der im Zentralverlag der NSDAP (...) erschienenen Auflage“ von 1943. Der Verlag stellt sich nach eigenen Angaben damit gegen die kritische Edition des Texts, die das Institut für Zeitgeschichte (IfZ) in München Anfang 2016 auf den Markt gebracht hatte. Der Eigentümer des Verlags, Adrian Preißinger, bestätigte, er wolle das Buch im Sommer herausbringen. In welcher Auflage und wo es gedruckt werden soll, wollte er nicht sagen. Er könne über Bestellungen nicht klagen.

Preißinger war Ende 2002 vom Dresdner Landgericht wegen des Vertriebs rechtsextremistischer Druckerzeugnisse und Musik zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Kommentierte Fassung ein Bestseller

Ende 2015 waren die Urheberrechte an Hitlers Buch ausgelaufen, mit denen der Freistaat Bayern als Rechtsnachfolger einen Nachdruck in Deutschland bis dato verhinderte. Die Justizminister der deutschen Bundesländer haben entschieden, dass die unkommentierte Verbreitung von „Mein Kampf“ auch nach dem Auslaufen der Urheberschutzfrist in Deutschland verboten bleiben soll.

Gegen die Edition des IfZ wiederum, die es zwischenzeitlich in die Bestseller-Liste des „Spiegel“ schaffte, hatte es Widerstand auch von Charlotte Knobloch gegeben, der Vorsitzenden der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern.

mcf/dpa

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