Ob das Schild tatsächlich strafrechtlich als volksverhetzend oder beleidigend einzustufen ist, sei aber noch nicht sicher, sagte der Sprecher des Polizeipräsidiums Oberfranken dem BR. Denn jeder Bürger und Geschäftsmann habe ein "Hausrecht", das ihn dazu berechtigt, selbst zu entscheiden, wen er in sein Haus oder Geschäft lässt und wen nicht.