Quo Vadis Kanufahrten Unbefristete Genehmigung wäre „fahrlässig“

Maria Däumler

Stadt Ebermannstadt kritisiert etliche Passagen der beantragten Schifffahrtsgenehmigungen für die Wiesent

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Bootfahren auf der Wiesent: Noch gibt es für diese Saison keine Schifffahrtsgenehmigung für die Bootsverleiher, die Entscheidung darüber wird aber diese Woche fallen. Foto: Roland-Gilbert Huber-Altjohann

Ebermannstadt - Erhalten die drei örtlichen Kajakverleiher an der Wiesent eine Schifffahrtsgenehmigung? Die wäre die Voraussetzung dafür, dass sie ab Mai 2021 ihre Boote auf dem Flüsschen fahren lassen können. Im Vorfeld der noch ausstehenden Entscheidung des Landratsamtes Forchheim hat auch die Stadt Ebermannstadt eine Stellungnahme zum Verfahren abgegeben.

Nach der Werbung weiterlesen

Die drei Bootsverleiher Aktiv Reisen, der Kajak Mietservice Wiesent und Leinen Los haben die Erteilung von Schifffahrtsgenehmigungen für das gewerbliche Bootfahren auf der Wiesent beim Landratsamt Forchheim beantragt. Dort müssen allerdings zuvor die Stellungnahmen aller betroffenen Kommunen, Fischwasserbesitzer, Behördenvertreter und Verbände zu den Gutachten des Umweltbüros Anuva und des Büros SJE Ecohydraulic Engineering, das die Fachbehörde für Fischerei in Auftrag gegeben hatte, geprüft werden.

Die Stadt Ebermannstadt habe ein „großes Interesse an einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Tourismus und Naturschutz“, heißt es in deren Schreiben ans Landratsamt Forchheim. Man halte eine langfristige Ausstellung von drei gesonderten Genehmigungen für die drei Bootsverleiher für sinnvoll, allerdings sollten die Schifffahrtsgenehmigungen nicht unbefristet sein. „In Zeiten des Klimawandels mit einer stetigen Zunahme von Starkregenereignissen, Hitzewellen und immer länger anhaltenden Trockenperioden ist es aus Sicht der Stadt Ebermannstadt fahrlässig, die Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung von Genehmigungsinhalten durch eine unbefristete Ausstellung zu verhindern.“

Auch die Argumentation zur Streichung der Pegelstandsregelung könne nicht nachvollzogen werden, heißt es in der Stellungnahme weiter. Auch wenn der „Pegel in Muggendorf nur eine geografisch begrenzte Aussagekraft“ habe, sollte nicht völlig auf einen Mindestpegelstand verzichtet werden, findet die Stadt. Man schlage daher vor, hier eventuell einen neuen Grenzwert anzusetzen. Nur so könne sichergestellt werden, dass „bei starkem Niedrigwasser eine Befahrung des Gewässers ausgeschlossen“ sei. In den Anträgen der Bootsverleiher wird offenkundig vorgeschlagen, die Randbereiche von Flachwasserzonen in der Wiesent durch den Einbau von natürlichen Barrieren wie Totholz und Findlingen abzusichern. Allerdings sei nicht klar, wer diese Maßnahmen planen und finanzieren soll, kritisiert die Stadt. Das sollte dringend im Vorfeld geklärt werden.

Aus der Stellungnahme geht zudem hervor, dass offenkundig das Gutachten der Verträglichkeitsprüfung des FFH-Gebietes im Auftrag der Fachberatung für Fischerei des Bezirks erst im Laufe des Jahres fertig gestellt wird. Aus diesem Grund wird angemahnt, mit einer langfristig geltenden Entscheidung zumindest so lange zu warten, bis dieses Gutachten vorliegt.

Wer soll das planen und finanzieren?

Schließlich seien laut dem Arbeitspapier des Landratsamtes im Kanukonzept die Schadensbegrenzungsmaßnahmen genau aufgeführt. Allerdings seien diese Maßnahmen, wie beispielsweise die Schaffung von künstlichen Eisvogelwänden an den Uferabschnitten, im Konzept nicht zu finden, betont die Stadt. Ferner stelle sich auch hier die Frage, wer diese Maßnahmen eigentlich planen und finanzieren soll. Hier wünsche man sich „verbindliche Vorgaben und Regelungen“. Die Stadt Ebermannstadt hofft nun, dass die von ihr angesprochenen Punkte in die Entscheidung der Behörde einfließen werden.

Laut einer Sprecherin des Landratsamtes Forchheim werde derzeit mit Hochdruck an den eingegangenen Stellungnahmen gearbeitet. Mit einer Entscheidung sei aber erst am Donnerstag, 6. Mai, zu rechnen, sagt sie. Aus diesem Grund werden auch die örtlichen Bootsverleiher, die auf einen Saisonstart ab 1. Mai gehofft hatten, vorerst keine Schifffahrtsgenehmigung erhalten.