Prügel beim "Heiligen Frühschoppen" in der Oberen Stadt Gericht: 4200 Euro Strafe für Fausthieb

Von Stephan Herbert Fuchs

Beim „Heiligen Frühschoppen“ in der Oberen Stadt, jedes Jahr am 24. Dezember gefeiert, treffen sich Freunde und Bekannte. Kein Geheimnis ist es, dass der Alkohol dabei eine große Rolle spielt. Manch einer übertreibt dabei und bereut das später.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Zu 4200 Euro Geldstrafe verurteilte das Amtsgericht Kulmbach einen Mann, der einen anderen beim "Heiligen Frühschoppen" in der Oberen Stadt geschlagen hat. Foto: Archiv Foto: red

Weil er am Heiligen Abend des vergangenen Jahres kurz vor 15 Uhr in der Oberen Stadt einen Unbeteiligten mit einem Faustschlag niedergestreckt und dabei leicht verletzt hatte, verurteilte das Amtsgericht einen 22-jährigen Kulmbacher wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu jeweils 60 Euro (4200 Euro). Die Strafe fiel unter anderem deshalb so hoch aus, weil er nur ein halbes Jahr vor der Tat schon mal wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.

Nach der Werbung weiterlesen

Nach dem gleichen Muster hatte er bei der Bierwoche 2014 einen anderen ebenfalls zu Boden gestreckt. Damals war die Sache allerdings nicht so glimpflich ausgegangen. Das Opfer hatte mehrere schwere Brüche im Unterkiefer erlitten. Die Behandlungskosten in Höhe von 30000 Euro stottert der Angeklagte noch heute ab, über ein Schmerzensgeld wurde noch nicht einmal verhandelt.

Der Angeklagte sagte vor Gericht, dass er sich an nichts erinnern könne. Immerhin hatte er rund 1,4 Promille Alkohol im Blut. Obwohl auch das Opfer, ein 20-Jähriger aus dem Kulmbacher Landkreis leicht alkoholisiert war, wusste es noch ganz genau, was vorgefallen war. Er habe eigentlich gerade gehen wollen.

Richterin Sieglinde Tettmann nahm es dem Angeklagten vor allem übel, dass er während der Verhandlung nicht die Gelegenheit ergriffen hatte, sich beim Opfer zu entschuldigen. Sollte es noch einmal zu einer Verurteilung wegen Körperverletzung unter Alkoholeinfluss kommen, dann komme das Gericht keinesfalls mehr um eine Freiheitsstrafe herum, so die Amtsrichterin.