Weil er am Heiligen Abend des vergangenen Jahres kurz vor 15 Uhr in der Oberen Stadt einen Unbeteiligten mit einem Faustschlag niedergestreckt und dabei leicht verletzt hatte, verurteilte das Amtsgericht einen 22-jährigen Kulmbacher wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu jeweils 60 Euro (4200 Euro). Die Strafe fiel unter anderem deshalb so hoch aus, weil er nur ein halbes Jahr vor der Tat schon mal wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.