Prozess um Waldbrände Haft für Serienbrandstifter

Von Manfred Scherer
Ein 25-jähirger Mann aus dem Landkreis wurde für mehrere Waldbrände im März 2020 verurteilt. Er soll zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Foto: Manfred Scherer Quelle: Unbekannt

BAYREUTH/ECKERSDORF. Das Bayreuther Schöffengericht hält einen 25-jährigen Mann aus dem Landkreis für einen Serienbrandstifter. Der Mann wurde nach einem mehrtägigen Indizienprozess zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Ein wichtiges Indiz war eine Brandserie aus der Vergangenheit.

 
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Wie Justizsprecher Clemens Haseloff auf Anfrage erklärte, erging das Urteil am Dienstag. Dem 25-Jährigen, der aus der Untersuchungshaft zum Prozess gebracht wurde, legte die Anklage vier vollendete und eine versuchte Brandstiftung zur Last: Am 18. März brannten im Bereich des Eckersdorfer Ortsteils Lahm 7000 Quadratmeter Wald. Am 21. März brannte ein Unterholz im Gemeindegebiet von Bindlach – das Feuer ging von selbst aus. Am 22. März mussten die Feuerwehren zwei Mal ins Gemeindegebiet von Neudrossenfeld ausrücken: Einmal brannte eine Böschung, einmal ein Reisighaufen. Am 23. März die letzte der abgeurteilten Taten an einem Waldrand bei Busbach.

Im Prozess sagte ein Brandsachverständiger des Landeskriminalamtes aus – und konnte in zweien der Fälle nicht ausschließen, dass die Feuer auch ohne Feuerwehreinsatz ausgehen hätten können: Deshalb lautete der Schuldspruch des Schöffengerichts auf zwei vollendete Brandstiftungen und drei Versuche.

Der von Rechtsanwältin Doris Benker-Roth verteidigte Angeklagte hatte die Vorwürfe nicht gestanden. In Verdacht war der Mann geraten, weil er in der Nähe der Tatorte gesehen worden war oder ein Auto, dessen Beschreibung auf den von dem 25-Jährigen gefahrenen Wagen passte: Ein roter Kleinwagen. Nach den Bränden kam der 25-Jährige in Untersuchungshaft.

Der Mann war amtsbekannt: Über mehrere Jahre hinweg hatten Polizei und Staatsanwaltschaft ihn als mutmaßlichen Feuerteufel im Visier. Doch ihm war nichts zu beweisen – Verfahren wurden eingestellt. Im Jahr 2017 stand er erstmals vor dem Schöffengericht. Das Gericht war zwar überzeugt, dass er versucht hatte, im Wald am Scheiderfelsen in Mistelbach einen Baum anzuzünden. Doch weil das Feuer wieder ausgegangen war, wurde er freigesprochen. Erst im Januar 2020 bekam die Justiz den Mann zu fassen: Für eine Serie von Waldbränden bei Bindlach bekam er nach einem Geständnis eine Bewährungsstrafe von 24 Monaten. Doch die Verurteilung wirkte nicht, davon war das Schöffengericht nun überzeugt:Eineinhalb Monate nach dem Prozess um die Bindlacher Brände zog der Zündler wieder los. Das Gericht unter Vorsitz von Daniel Götz kam zu dem Schluss, dass die Indizienkette lückenlos sei. Unter anderem habe die Brandserie im März schlagartig aufgehört, nachdem der Verdächtige in U-Haft gekommen war.

Staatsanwalt Alexander Böhmer hatte drei Jahre und zehn Monate Haft beantragt, die Verteidigerin Freispruch. Sie will in Berufung gehen.