Leichte Schläge auf den Arm sind besser als gar keine Form der Zuwendung. Das dachte sich wohl ein 20-Jähriger aus Kulmbach, der sich vor dem Amtsgericht zu verantworten hatte. Aufgrund seines noch geringen Alters kam er in den Vorzug des Jugendstrafrechts. Ergebnis: Er muss 80 Stunden an gemeinnütziger Arbeit leisten.