Wie man ein Video „lustig“ finden kann, dass einen Analverkehr zwischen Kindern zeigt, ist am Dienstag offen geblieben in einer Verhandlung vor dem Kulmbacher Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Nicole Allstadt. Nicht einmal 30 Sekunden ist der Filmschnitzel lang, wegen dem ein 36-jähriger Mann aus dem Stadtsteinacher Oberland vor Gericht gelandet ist. Der Inhalt, da war sich das Gericht einig, fällt nicht in die Kategorie wirklich harter Pornografie. Doch wenn es um Kinder als „Darsteller“ geht, kennt das Gesetz keine Gnade. Seit einigen Jahren ist es automatisch ein Verbrechen, wenn man Kinderpornos im Besitz hat. Die Mindeststrafe liegt bei einem Jahr. Die Gerichte haben keinen Spielraum. Auch wenn das wahrscheinlich bald anders wird, und auch wenn der Fall des Mannes, der jetzt in Kulmbach vor Gericht stand, wahrscheinlich in die geplante Gesetzesänderung fallen dürfte, hatte das Schöffengericht keine Alternative für sein Urteil.
Prozess Harte Strafe wegen Kinderpornos
Melitta Burger 11.06.2024 - 17:15 Uhr