Bayreuth/Gefress - Der Hauptgrund dafür ist der Umstand, dass wiederholter Betrug juristisch eine Qualifikation bekommt: Wer eine andauernde, illegale Einnahmequelle auftut, muss mit einer Bestrafung wegen gewerbsmäßigen Betrugs rechnen. Und dafür sieht das Strafgesetz pro Fall eine Mindeststrafe von sechs Monaten vor.