Prozess in Bayreuth Schnelles Geld mit Ebay-Betrug – aber auch leicht im Knast

Manfred Scherer

Er strickte stets die gleiche Masche. Ein günstiges Smartphone, eine billige Playstation, eine Spielkonsole als Schnäppchen. Über Internet-Kleinanzeigenportale holte sich ein 36-Jähriger schnelles Geld für seine klamme Kasse – und lieferte nicht. Was er nicht bedachte: Täter wie er sind leicht zu ermitteln, aber es dauert – und deshalb hat er für seine Masche mittlerweile 36 Monate an Freiheitsstrafe zusammen.

 
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Ein Prozess am Amtsgericht in Bayreuth zeigt: Mit Ebay-Betrug ist schnell Geld zu machen, aber sehr leicht kommt man dafür ins Gefängnis. Foto: Archiv/Manfred Scherer

Bayreuth/Gefress - Der Hauptgrund dafür ist der Umstand, dass wiederholter Betrug juristisch eine Qualifikation bekommt: Wer eine andauernde, illegale Einnahmequelle auftut, muss mit einer Bestrafung wegen gewerbsmäßigen Betrugs rechnen. Und dafür sieht das Strafgesetz pro Fall eine Mindeststrafe von sechs Monaten vor.

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Am Strafregister des Gefreesers ist abzulesen, dass die Mühlen der Justiz langsam mahlen, dafür in solchen Fällen gewaltig. Im Sommer 2019 bekam er noch eine Geldstrafe für zwei Betrugsfälle. Im Mai 2020 gab es schon eine sechsmonatige Bewährungsstrafe. Im Oktober 2020 hagelte es für den Wiederholungstäter insgesamt 18 Monate Haft.

Ins Gefängnis kam er zunächst nicht, denn er hatte Berufung gegen die Verurteilung eingelegt. Trotzdem: Wieder war „das Geld knapp“, sagte er in seinem jüngsten Strafprozess bei Richter Holger Gebhardt. Zwischen Dezember 2020 und Mai 2021 lud er Angebote auf Ebay-Kleinanzeigen hoch und bekam von Käufern aus ganz Deutschland insgesamt 1234 Euro. Die Handys, Spielkonsolen, Playstations lieferte er nicht.

Alle übers Ohr gehauenen Käufer erstatteten Anzeige, die Verfahren liefen in Bayreuth zusammen. Die Ermittler stellten die Identität des Angeklagten sehr leicht fest – anhand der Kontonummer des Angeklagten bekamen sie sie über die Bundesanstalt für Finanzaufsicht Bafin heraus.

Jedoch: Solche Ermittlungen mit Briefverkehr hin und her dauern ihre Zeit. Der Mann aus Gefrees nahm zwischenzeitlich seine Berufung gegen die 18-monatige Haftstrafe zurück, sodass diese rechtskräftig wurde und er hinter Gitter wanderte.

Aus dem Gefängnis wurde er zum nächsten Prozess vorgeführt, wo er ein Geständnis ablegte. Und erfuhr, dass die Vorstrafe, die er gerade absitzt, nicht mit der neusten Strafe verflochten werden kann. Üblicherweise gibt es bei mehreren, sogenannten Gesamtstrafen fähigen Einzelstrafen gewissen Abschläge in der Zusammenrechnung.

Ein Jahr und vier Monate verhängte Richter Gebhardt. Verteidiger Hilmar Lampert hatte zehn Monate beantragt, die Vertreterin der Staatsanwaltschaft ein Jahr und zehn Monate.