Prozess Gnade für untreuen Kirchenpfleger

Manfred Scherer
Ein untreuer Kirchenpfleger muss nicht ins Gefängnis, urteilte das Bayreuther Schöffengericht Foto: picture alliance/dpa/Britta Pedersen/red

Ein Mann „erbt“ von seinem Vater ein Amt und missbraucht es. Fast 90.000 Euro zweigte ein 60-Jähriger von den Konten der evangelischen Kirchengemeinde in Glashütten ab. Trotz einer offenen Bewährungsstrafe für Untreue muss er nicht ins Gefängnis, urteilt das Bayreuther Schöffengericht und sagt voraus: Dieser „Sonderfall“ sei kaum mehr erklärbar.

 
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