Juristen haben es bei Strafverfahren nicht immer leicht, die Wahrheit herauszufinden. Ein Kriterium dafür ist die sogenannte Aussagekonstanz. Wenn also Zeugen vor Gericht eine andere Darstellung des Sachverhalts abgeben als bei ihrer polizeilichen Vernehmung, sind Zweifel am Wahrheitsgehalt angebracht. Und genau diese Zweifel führten nun dazu, dass das Strafverfahren gegen einen 26-Jährigen aus dem östlichen Landkreis eingestellt wurde.