Schmidt-Kessel: Wenn im Vertrag steht, dass der Schausteller beim Familientag die Preise halbieren muss, handelt er vertragswidrig, wenn er dies nicht tut. Die BMTG könnte dann möglicherweise beim Gericht per einstweilige Anordnung auf Einhaltung des Vertrags klagen und dies würde dann mit Zwangsgeldern durchgesetzt. Ein Schadenersatz kommt hingegen kaum in Betracht, denn der BMTG entsteht wohl kein finanzieller Schaden – und der beschädigte Ruf ist nicht ersatzfähig. Außerdem könnte sie etwa auf Feststellung des Vertragsbruchs klagen. Damit der Betreiber auf eine Schwarze Liste und künftig bei der Vergabe nicht mehr zum Zug kommt.
Und was können die Besucher tun?
Schmidt-Kessel: Der Besucher am Familientag wird sich trotzdem kaum auf den halben Preis berufen können. Anders schaut es bei den anderen Schaustellern aus: Ihr Verband könnte möglicherweise auf Unterlassung solchen Geschäftsgebarens klagen, weil dies kein wettbewerblich faires Verhalten ist.
Künftig will die BMTG vertraglich festhalten, dass die Schausteller für jede Preisänderung das Einverständnis des Veranstalters brauchen. Ist das erlaubt?
Schmidt-Kessel: Ich gehe davon aus, dass man das hineinschreiben kann. Allerdings kann dadurch auch ein Anspruch gegenüber der BMTG entstehen. Wenn zum Beispiel ein Kälteeinbruch kommt und die Schausteller auf einmal Heizstrahler aufstellen müssen und massive Stromkosten haben, müsste die BMTG wohl einer Preiserhöhung zustimmen.
Wer profitiert von wechselnden Preisen?
Schmidt-Kessel: Darauf gibt es keine klare Antwort. Wer sich auf niedrige Preise schnell einstellt, wie an bei der Zapfsäule mit den Tankstellen-Apps, profitiert. Von der Erhöhung profitiert der Unternehmer, solange er nicht zu viele Kunden verliert.
Martin Schmidt-Kessel (48) lehrt deutsches und europäisches Verbraucherrecht und Privatrecht an der Uni Bayreuth.
Neue Verträge statt verklagen: Das sagt die BMTG
Ob der Veranstalter gegen Fahrgeschäft-Betreiber Franz Printschler gerichtlich vorgehen wird, kann Jan Kempgens noch nicht sagen. Er ist bei der Bayreuth Marketing & Tourismus GmbH für das Volksfest verantwortlich. Eine jahrelange juristische Auseinandersetzung hätte den Besuchern am Familientag auch nicht weitergeholfen, sagt Kempgens. "Die Frage ist, ob dem Bayreuther Volksfest ein Schaden durch seine negativen Äußerungen entstanden ist."
Bei der Auswahl der Bewerber hat der Fahrpreis bislang keine Rolle gespielt. Viele hätten diesen allerdings in ihren Unterlagen angegeben. Beim nächsten Volksfest greifen die neuen Vergaberichtlinien, die seit Januar gelten. Erstmals gibt es ein Punktesystem. Ein Bewertungskriterium ist kundenfreundlicher Service. Dazu gehören "besonders günstige Fahrpreise und Rabattstaffelungen". Und eine Sache wird sich nur wegen dem Sling-Shot-Falls ändern: "Ich will vorher wissen, was es kostet und Preisänderungen werden nur nach Rücksprache mit der BMTG erlaubt sein. Das kommt in die Verträge", sagt Kempgens. Damit will er künftig "Taschenspielertricks" wie die des Österreichers unterbinden.
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